Letzte Einsätze

Teaserbild der Einsatzmeldung: H1.1 - Pers. eingeschl. Gebäude

Türöffnung

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Teaserbild der Einsatzmeldung: B2 - Feuer/Rauch Feld

Feldbrand

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Teaserbild der Einsatzmeldung: G1 - Austritt Diesel/ Öl Nutzfzg.

Austritt von Kühlflüssigkeit

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Aktuelle News

Aus gegeben Anlass! Die aktuelle Trockenheit erfordert von allen Bürgern einen verantwortungsvollen Umgang mit offenem Feuer bzw. den jeweiligen örtlichen…

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Mitglieder der Feuerwehr Bietigheim-Bissingen aus beiden Abteilungen haben kürzlich erfolgreich am Grundlehrgang Motorsäge mit Baumfällung (DGUV Modul A)…

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Vom 14. Oktober bis zum 06. Dezember 2025 fand in Bietigheim-Bissingen der diesjährige Grundausbildungslehrgang statt. Über acht intensive Wochen wurden die…

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Herzlich Willkommen

Wir freuen uns, Sie auf der offiziellen Internetseite der Freiwilligen Feuerwehr Bietigheim-Bissingen begrüßen zu dürfen.

Mit unserem Angebot möchten wir Ihnen unsere Tätigkeit etwas näher bringen und Sie über die Arbeit und Ausrüstung Ihrer Feuerwehr informieren.

Unsere Primäraufgabe bleibt natürlich, 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche live für Sie da zu sein und zu Ihrer Sicherheit beizutragen!

Aber eine moderne Feuerwehr in einer großen Kreisstadt wie Bietigheim-Bissingen kommt an einer zeitgemäßen Internetpräsenz nicht vorbei. Besuchen Sie unsere Seite einfach in regelmäßigen Abständen und informieren Sie sich über die Neuigkeiten bei Ihrer Feuerwehr!

Auf Ihren Besuch freut sich die Mannschaft der Freiwilligen Feuerwehr Bietigheim-Bissingen!

Stadt Bietigheim-Bissingen

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Rauchmelder retten Leben

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Paulinchen

Initiative für brandverletzte Kinder

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KFV Ludwigsburg

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Brandschutztipp des Monats


Wespen, Bienen und Hornissen stellen grundsätzlich keine Gefahr dar, sie können jedoch stechen. Dies ist schmerzhaft, in der Regel aber nicht gefährlich oder tödlich. Lediglich für Menschen mit Insektengiftallergie (2 bis 3 Prozent der Bevölkerung) können Stiche schwerwiegende Folgen haben. Die Feuerwehr rückt zu Insektennestern deshalb auch nur dann aus, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt.

Die Feuerwehr kann in diesen besonderen Fällen angefordert werden, ein Insektennest zu entfernen. Dafür bedarf es aber selbstverständlich der richtigen Ausrüstung. Ist diese nicht vorhanden, kann die Feuerwehr auch nicht tätig werden. Liegt keine Gefährdung von Personen vor, ist es ein Fall für den Imker, Tierschutzverein etc.

Eine Gefahr durch Insekten ist dann gegeben, wenn zum Beispiel die Nutzer einer Einrichtung in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind und sich dadurch vor dem Insektenbefall nicht ausreichend schützen können. Das kann in Krankenhäusern, Kindergärten und Altenheimen der Fall sein. Denkbar ist der Einsatz der Feuerwehr aber auch wenn Wespen ein Nest direkt am Schlafzimmerfenster eines Allergikers gebaut haben.

Über Wespen und Hornissen

Die Nester der in Staaten lebenden mitteleuropäischen Wespen, Hornissen und Hummeln sind immer einjährig. Im Spätsommer wachsen junge Königinnen und Männchen heran, die zum “Hochzeitsflug” die Nester verlassen. Die Männchen sterben nach der Paarung, die Jungköniginnen suchen sich außerhalb des Nestbetriebs geschützte Überwinterungsplätze.

Die alte Königin und ihre Arbeiterinnen sterben im Herbst. Die verlassenen Nester können dann gefahrlos beseitigt werden. Im folgenden Jahr werden diese nicht mehr bezogen. Bei vorsichtiger Annäherung an Nester und mit der Bereitschaft, innere Vorbehalte und Vorurteile zu überwinden, können sich interessante Beobachtungsmöglichkeiten bieten. Ein Wespenvolk zählt etwa 1.000 Tiere. Ein Hornissenvolk kommt auf etwa 300 Tiere. Zum Vergleich: Ein Bienenvolk umfasst bis zu 50.000 Tiere.

Sicherheits-Tipps

Halten Sie einen Abstand von etwa 2 bis 3 Metern ein. Vermeiden Sie in diesem Bereich Erschütterungen und das Versperren der Einflugschneise.

Halten Sie Kinder von den Nestern fern.

Niemals mit Gegenständen in einem Nest stochern und auch keine Wasserschläuche auf Nester richten.

Tiere im Nestbereich nicht anatmen.

Niemals eigene Bekämpfungsaktionen versuchen, beispielswiese Ausschwemmen, Ausbrennen oder Chemikalien einsetzen.

Datum 30. Juli 2020