Nach einem Brand

Es hat gebrand. Die letzten Glutnester sind abgelöscht. Die Feuerwehr hat ihre Arbeit erledigt und ist zurück zu ihrem Stützpunkt gefahren.Was zurück bleibt ist meist eine nicht mehr bewohnbare Räume oder nicht mehr nutzbare Arbeitsplätze.

Viele Haus- und Wohnungsbesitzer oder Firmeneigentümer stehen nach dem Brand vor einer Unmenge an Fragen,

  1. Wie soll ich mich verhalten?
  2. Welche Versicherung muss ich informieren?
  3. Wo bekomme ich Hilfe?
  4. ...?

Wir möchten Ihnen hier einige dieser Fragen beantworten und Ihnen Tipps und Hinweise geben, was Sie tun und beachten mussen, wenn wir unsere Arbeit beendet haben.

Das Feuer ist aus - und was dann?

Die Aufgabe der Feuerwehr ist die Brandbekämpfung und die Schadenabwehr für Mensch und Tier. Sobald der Brand gelöscht ist, rückt die Feuerwehr wieder ab. Eine Brandsicherheitswache kann in einzelnen Fällen von der Feuerwehr am Einsatzort gestellt werden. Diese Maßnahme obliegt der Einsatzleitung der Feuerwehr. Keine Aufgabe der Feuerwehr ist aber das Beseitigen des Brandschuttes! Solche Arbeiten übernehmen spezielle Fachfirmen.

Die Feuerwehr übergibt die Einsatzstelle in der Regel an die Polizei, die dann die Brandermittlungen durchführt. Bitte beachten Sie, dass Sie während den Ermittlungen ihre Wohnung, ihr Haus oder ihr Gebäude nur eingeschränkt betreten können.

Lüften Sie die betroffenen Räumlichkeiten gut durch. Der Anteil von Atemgiften in Räumen oder Gebäuden ist auch noch nach Stunden und nach Erkalten der Brandstelle sehr hoch.

Melden sie den Schaden der Wohnungs-, Gebäude-, sowie der Hausratversicherung. Ihr zuständiger Sachbearbeiter erläutert dann die weitere Vorgehensweise.

Selbstständige Tätigkeiten der Geschädigten an der Brandstelle können nach Berücksichtigung der Sicherheitslage auf eigenes Risiko erfolgen.

Der Verband der Schadensversicherer (VdS) hat einer Richtlinie ein Muster für den Umgang mit kalten Brandstellen herausgegeben. Die Richtlinie 2217.