Sondersignal

Sondersignalanlagen sind so alt wie die Geschichte der Einsatzfahrzeuge. Sei es eine Gussglocke wie in den Anfangszeiten oder die heutigen Presslufthörner. Sobald Sie ein Sondersignal bemerken, kann man davon ausgehen dass jemand schnelle Hilfe benötigt oder eine Gefahr abgewendet werden muss. Um eine sichere Fahrt für die Einsatzkräfte und andere Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, sollten Sie einige Regeln beherzigen.

 

Wie verhalte ich mich bei hör- und sehbarem Sondersignal?

  • Stellen Sie fest aus welcher Richtung das Sondersignal kommt.
  • Schauen Sie bei Einsatzfahrzeugen auf gesetzte Blinker zur Fahrtrichtungsanzeige.
  • Versuchen Sie rechts an den Fahrbahnrand zu fahren. Dies bitte durch blinken signalisieren.
  • Bitte denken Sie daran dass gegebenenfalls auch mehrere Einsatzfahrzeuge hintereinander her fahren können.
  • Überschauen Sie die Situation und "prüfen" ob ein schweres Feuerwehrfahrzeug die Straße noch passieren kann (Gegenverkehr, Einbahnstraße, usw.). Im Notfall fahren Sie zügig und vorsichtig weiter bis sich eine geeignete Gelegenheit bietet um rechts ran zu fahren.
  • Auf einer Autobahn bildet sich bei einem Unfall sofort ein Stau. Bitte bilden Sie eine Rettungsgasse für die Einsatzfahrzeuge. Bei zweispurigen Fahrbahnen in der Mitte und bei Mehrspurigen Fahrbahnen bilden Sie die Gasse zwischen der ganz linken Fahrspur und der daneben liegenden Fahrspur.

 

Warum mitten in der Nacht so ein Lärm?

Warum müssen die in der Nacht den gleichen Lärm machen wie am Tag? Es ist doch nachts nichts los auf den Strassen! Derartige Aussagen hören Einsatzkräfte leider immer wieder. Doch können und dürfen wir keine Rücksicht darauf nehmen. Um Menschen­leben zu retten oder Sachwerte zu erhalten ist höchste Eile und Vorsicht geboten. Es ist im § 38 der StVO gesetzlich vorgeschrieben, dass Blaulicht und Martinshorn einzuschalten wenn Wegerechte in Anspruch genommen werden.

Dieses Gesetz hat den Hintergrund Sie als Verkehrs­teilnehmer zu schützen. Die frühzeitige Ankündigung des Fahrzeuges soll Ihnen anderen helfen rechtzeitig zu reagieren und so Unfälle zu vermeiden. Das gilt nachts ebenso wie tagsüber im Berufsverkehr. Sollte ein Fahrer aus seiner eigenen Entscheidung heraus das Martinshorn oder Blaulicht nicht einschalten, so handelt er fahrlässig und kann bei einem Schadensfall zur Haftung herangezogen werden!

 

Also denken Sie daran! Kein Einsatzfahrzeug ist ohne Grund mit Sondersignal unterwegs. Wir hoffen deshalb auf Ihr Verständnis wenn das nächste Mal ein Einsatzfahrzeugfahrzeug mit Sondersignal durch Ihre Straße fährt und Sie vielleicht im Schlaf stört. Sie können sich ja wieder im Bett umdrehen und bequem weiterschlafen. Einsatzkräfte die bis vor wenigen Minuten noch in Ihren Betten lagen, haben vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit dazu und müssen am nächsten Morgen auch wieder zur Arbeit.

 

Informationsblatt vom ADAC

Video "Was tun bei Blaulicht?" ARD Mediathek