Straßen freihalten

Feuerwehraufstellflächen

Feuerwehraufstellflächen sind Flächen die für die Feuerwehr reserviert sind. Sie dienen insbesondere als Aufstellflächen für Drehleitern und müssen der Nähe von Gebäuden angelegt werden bei denen die obersten Stockwerke nicht mehr mit tragbaren Leitern erreicht werden können (i.d.R. ab dem 4 OG). Sie müssen uneingeschränkt befahrbar sein.

Wenn die eine Feuerwehraufstellfläche nicht benutzt werden kann, besteht im Brandfall Lebensgefahr für Personen die sich in den Oberen Stockwerken des Gebäudes aufhalten. Der durch die Landesbauordnung geforderte zweite Fluchtweg über die Leitern der Feuerwehr kann dann nicht für jede Nutzungseinheit des Gebäudes gestellt werden. Die Rettung von Personen, denen der erste Fluchtweg durch Rauch oder Flammen versperrt ist, wird durch eine unbenutzbare Aufstellfläche schwieriger oder unmöglich.

Auf Feuerwehraufstellflächen und ihren Zufahrten besteht Parkverbot. Parken sie nicht auf diesen Flächen und stellen sie dort keine unbeweglichen Gegenstände auf.

Kreuzungsbereiche

Kreuzungen stellen für uns immer wieder eine Herausforderung dar. Am Straßenrand abgestellte Pkw machen es oft unmöglich ohne rangieren abzubiegen. Dadurch kommt es, wenn es schnell gehen muss zu unnötigen Verzögerungen und/oder Beschädigungen am Pkw und am Feuerwehrfahrzeug.

Nehmen sie bitte Rücksicht auf uns, parken sie so, dass wir mit unseren großen Fahrzeugen an ihnen vorbei passen. Schließlich könnten wir auch auf dem Weg zu ihnen sein wenn uns ihr Fahrzeug blockiert.

Die StVO sagt, dass 5m vor und nach Kreuzungen nicht geparkt werden darf, bitte halten sie sich daran.

Zufahrten

Fahrzeug der Feuerwehr sind in der Regel breiter, länger und höher als ihr Privater PKW und haben daher eine erheblich größeren Platzbedarf als ihr privat Fahrzeug. Insbesondere bei Brandeinsätzen kann ein schneller Einsatz der Drehleiter zur Menschenrettung oder Brandbekämpfung notwendig sein. Allerdings muss dazu die Zufahrt zum Gebäude möglich sein.

Besonders bei schmalen Wegen ist es wichtig, dass diese in ihrer gesamten Breite zur Verfügung stehen, und die Durchfahrt nicht durch in das Fahrzeugfeld gewachsende Äste und Zweige eingeschränkt ist. Bedenken Sie bitte das wir als Feuerwehr auch Straßen und Wege nutzen dürfen und müssen, die nicht regelmäßig von anderen Großfahrzeugen wie der Müllabfuhr befahren werden und zum Teil überhauptnicht für den Straßenverkehr vorgesehen sind.

Achten Sie bitte insbesondere in der Nähe von Gebäuden höherer Bauart (mehr als 3 Stockwerke) auf die Schilder „Feuerwehrzufahrt“ und „Feuerwehraufstellfläche“. Diese Schilder kennzeichnen Verkehrsflächen die ausdrücklich für die Feuerwehr vorgehalten werden und von dieser im Einsatzfall genutzt werden. Das Parken auf diesen Flächen ist verboten.