Zu einem ausgelösten Rauchmelder in einem Privathaushalt alarmierte die Leitstelle die Abteilung Bietigheim am 09.03.18. Da in der betroffenen Wohnung keine Person die Türe öffnete, musste diese durch die Feuerwehr mit Spezialwerkzeug geöffnet werden.
In der Wohnung konnte kein Grund für die Auslösung des Rauchmelders gefunden werden, die Feuerwehr verschloss die Wohnung daher wieder und konnte einrücken.

