Wir wurden heute zu einem ausgelösten privaten Rauchwarnmelder ins Buch gerufen.
Wir öffneten nach Rücksprache mit der Polizei die Türe der betroffenen Wohnung.
Wir konnten in dieser weder Rauch noch Feuer feststellen und daher ohne weitere Tätigkeit zum Standort zurück kehren.


