FAQ

Wenn die Feuerwehr klingelt um Feuerlöscher zu prüfen

Immer wieder betretten wir als Feuerwehranghörige fremde Grundstücke und Gebäude. Nicht immer haben wir die Zeit den Grundstücksbesitzer voher um Erlaubnis zu fragen. Wenn wir ein Grundstück betretten, dann nur um dort oder auf einem Nachbargrundstück einem Mitbürger Hilfe zu leisten.

Im März 2010 wurde berichtet, dass eine männliche Person an einem Wohnhaus klingelte und behauptete im Auftrag der Feuerwehr Bietigheim Bissingen Feuerlöscher zu prüfen. Bitte beachten Sie: Die Feuerwehr Bietigheim-Bissingen überprüft keine Feuerlöscher in privaten Haushalten und hat auch niemanden beauftragt dies in ihrem Namen zu tun. Das ist eine Aufgabe die von privaten Dienstleistern angeboten wird. Lassen Sie niemanden in ihre Wohnung, wenn Sie nicht sicher sind.

Folgende Punkte sollten Sie Zweifeln lassen:

  1. Sie haben die Feuerwehr nicht gerufen
    Wenn Sie uns nicht gerufen haben, dann war es ein Nachbar oder Passant. Ein Feuerwehrangehöriger kann ihnen sicher sagen warum er alarmiert wurde.
  2. Es sind keine Einsatzfahrzeuge zu sehen
    Die Feuerwehr fährt niemals mit privat Fahrzeugen, wir sind immer mit Einsatzfahrzeugen unterwegs.
  3. Der Feuerwehrmann ist allein
    Feuerwehrleute sind niemals alleine wir kommen als Gruppe und gehen als Gruppe. Wenn wir zu Ihnen kommen sind wir mindesten zu zweit.
  4. Die Feuerwehrleute haben keine Uniform an
    Im Einsatz müssen wir unsere Uniform tragen.
  5. Es wird etwas angeboten, was auch private Dienstleister anbeiten
    Die Feuerwehr ist eine öffentliche Einrichtung und führt Tätigkeiten, die auch von privaten Dienstleistern erbracht werden, nur dann durch wenn diese zur Gefahrenabwehr notwendig sind.

Bitte rufen Sie im Zweifelsfall immer die Polizei.

Wann findet der nächste Erste-Hilfe-Kurs statt?

Die Freiwillige Feuerwehr Bietigheim-Bissingen bietet keine Erste-Hilfe-Kurse und keine Kurse in Lebensrettenten Sofortmaßnahmen. Die Kurse, die in der Feuerwache in Bietigheim stattfinden, werden vom Ortsverband Bietigheim des Deutschen Roten Kreuz angeboten. Auf der Homepage des DRK Ortverbands erhalten Sie alle Informationen zu deren Veranstaltungen.

Die Feuerwehr hat nichts mit den privaten Organisationen (Deutsches-Rotes-Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter-Unfallhilfe,...), die im Rettungsdienst tätig sind zu tun. Das wird schon deutlich wenn man die Organisationsstrukturen vergleicht. Die Feuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde ohne Rechtspersönlichkeit, d.h. jede Gemeinde muss eine Feuerwehr aufstellen und trägt für sie die Verantwortung. Im Gegensatz dazu sind die im Rettungsdienst tätigen privaten Organisationen in der Regel gemeinützige Vereine, die vom Landratsamt beauftragt werden den Rettungsdienst im Landkreis zu übernehmen.

Wieviele Berufsfeuerwehrleute gibt es in Bietigheim-Bissingen

Die Feuerwehr in Bietigheim-Bissingen ist eine Freiwillige Feuerwehr und keine Berufsfeuerwehr. Das heißt alle Feuerwehrleute haben einen normalen Arbeitsplatz und nur bei Alarm kommen sie zur Feuerwehr und rücken aus. Keiner der Feuerwehrleute ist von der Stadt als Berufsfeuerwehrmann eingestellt.

Lediglich zwei Gerätewarte sind als „Verwaltungsangestellte im Fachbereich Feuerwehr“ hauptamtlich bei der Stadt beschäftigt und kümmern sich in der Feuerwache an der Mühlwiesenstraße um den Unterhalt aller Fahrzeuge und Geräte und besetzen abwechselnd das Bereitschaftstelefon sowie im Einsatzfall die Zentrale in der Feuerwache. Neben ihrer Arbeit als Gerätewart sind sie auch freiwillige Angehörige der Feuerwehr. Wie alle anderen unterbrechen sie bei einem Alarm ihre Arbeit um zur Feuerwehr zu kommen. Der einzige Unterschied ist, dass sie schon da sind, weil sie im Feuerwehrgebäude arbeiten.

Die nächsten Berufsfeuerwehren gibt es in Stuttgart und Heilbronn. Einige Berufsfeuerwehrleute, die dort arbeiten, wohnen in Bietigheim-Bissingen und sind auch bei uns als Freiwillige eingetreten.

Wieviel kostet es, wenn ich die Feuerwehr rufe?

Ob und wieviel Sie für einen Feuerwehreinsatz bezahlen müssen entscheidet die Stadtverwaltung. Sie richtet sich dabei nach dem Stadtrecht. Wir als Feuerwehranghörige haben keinen Einfluss auf die Entscheidung, deshalb können wir ihnen diese Frage hier und auch wärend einem Einsatz nicht beantworten.

Sollte Kostenersatz gefordert werden, dann hängt dessen Höhe von der Einsatzdauer, der Mannschaftstärke, sowie den eingesetzten Fahrzeugen und Geräten ab und richtet sich nach dem Stadtrecht. Eine Detailiertere Aufschlüsselung finden Sie auf der Homepage der Stadt Bietigheim-Bissingen unter der Rubrik Stadtrecht.

Sollten Sie Fragen zu einer bereits gestellten Kostenersatzforderung haben, wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Sachbearbeiter bei der Stadtverwaltung.